„Resolution der 6. Sitzung der XVI. Kammerversammlung, Mittwoch, 16.11.2016, Neuss
Die Delegierten der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein unterstützen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie die Verantwortlichen in den Bundesländern in ihrer Forderung, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland umgehend zu verbieten. Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisverordnung gefährdet nicht nur die flächendeckende Arzneimittelversorgung in einer älter werdenden Gesellschaft durch ortsansässige Präsenzapotheken, sondern stellt mittelbar auch das Modell der Freiberuflichkeit in Deutschland grundsätzlich infrage. Nur diese von Bundesgesundheitsminister Gröhe geplante ordnungspolitische Maßnahme lässt sich ausreichend zeitnah umsetzen, so dass die durch das EuGH-Urteil unabsehbaren negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung in unserem Land rechtzeitig und schnell verhindert werden können. Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist europarechtlich zulässig und gilt bereits in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten. Ein solches Verbot dient der nachhaltigen Sicherstellung unseres auf Solidarität aufgebauten Krankenkassensystems.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln umgehend einzusetzen, damit die unabhängige, hochqualifizierte Arzneimittelversorgung durch die frei- und heilberuflichen Apotheken mit ihren unverzichtbaren Gemeinwohlaufgaben für die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land sichergestellt wird.“
2 Kommentare
Tisch
von Frank ebert am 16.11.2016 um 22:35 Uhr
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RX-Versandverbot und Notifizierungsverfahren.
von Christian Timme am 16.11.2016 um 21:51 Uhr
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